Hätten Sie es gewusst? Unter Umständen übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Entrümpelungskosten. Bis zu 4.180 Euro Unterstützung sind möglich. Geld gibt es aber nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Wir zeigen Ihnen, wann Ihre Pflegekasse die Entrümpelungskosten bezuschusst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Pflegekasse bezuschusst Entrümpelungen bei Pflegebedürftigen nicht pauschal.
- Finanzielle Unterstützung gibt es für Maßnahmen, die der Wohnumfeldverbesserung dienen.
- Bis zu 4.180 Euro Unterstützung sind möglich.
- Für die Kostenübernahme ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
Ist es möglich, dass die Pflegekasse eine Entrümpelung bezuschusst?
Ja. Prinzipiell ist es möglich, dass die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Entrümpelungskosten zahlt. Und mit 4.180 Euro fällt dieser gar nicht mal so gering aus. Warum? Weil eine Entrümpelung unter Umständen eine sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ sein kann. Ähnlich wie der Umbau einer Wohnung oder der Umzug in eine neue (z.B. barrierefreie) Wohnung.
Diese Voraussetzungen braucht es für die Kostenübernahme einer Entrümpelung
Um finanzielle Unterstützung für die Entrümpelung von der Pflegekasse zu bekommen, muss in jedem Fall ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Zudem muss die Entrümpelung der Verbesserung des Wohnumfelds dienen. Das bedeutet: Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen muss in Folge der Entrümpelungsleistungen verbessert oder bewahrt werden. Oder die Pflege selbst muss erleichtert werden.
Diese Entrümpelungsleistungen werden gezahlt
Die Pflegekasse prüft stets im Einzelfall, ob Entrümpelungsleistungen übernommen werden. Für die pauschale Entrümpelung einer Wohnung (z.B. nach einem Umzug ins Pflegeheim) werden in der Regel keine Zuschüsse gezahlt. Vielmehr winkt der Zuschuss nur für solche Maßnahmen, die das Wohnumfeld tatsächlich verbessern. In Frage kommen in diesem Zusammenhang:
- Beseitigung von Stolperfallen zur Sturzvermeidung
- Entfernen von Möbeln oder Gerümpel aus Fluren
- Entrümpelung, die Platz für ein Pflegebett schafft
- Freimachung von Wendeflächen für Rollatoren
- Entfernung von Waschmaschinen oder Schränken, um ein barrierefreies Bad zu ermöglichen
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Wohnung
Entrümpelung: Antrag bei der Pflegekasse stellen – so geht’s
Wichtig: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie stets VOR der Entrümpelung stellen. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:
- Überprüfen Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt und weisen Sie diesen ggf. nach.
- Begründen Sie jede Entrümpelungsmaßahme. Schreiben Sie insbesondere, inwiefern der Erhalt der Selbstständigkeit oder die Pflege durch die jeweilige Maßnahme verbessert werden.
- Fügen Sie ggf. ein ärztliches Attest an.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Entrümpelung ein und schicken Sie diese zusammen mit dem Antrag ein.
Gut zu wissen: Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterantrag auf Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung zur Verfügung. Mit einigen leichten Anpassungen lässt sich dieser auch für den Antrag auf die Kostenübernahme einer Entrümpelung nutzen. In der Regel stellt auch Ihre Pflegekasse Antragsformulare zur Verfügung.
NOX Logistik: Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entrümpelung (inkl. Antragstellung)
Wir von NOX Logistik führen nicht nur Seniorenumzüge durch, sondern entrümpeln immer wieder auch die Häuser und Wohnungen pflegebedürftiger Menschen. Gerne geben wir Ihnen unsere Einschätzung, ob in Ihrem individuellen Fall Chancen auf eine Kostenübernahme bestehen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen auf Wunsch natürlich ebenfalls behilflich!