Rund um das Thema Sonderurlaub geistert so manches Gerücht durchs Netz. Und auch von Freunden und Kollegen bekommt man immer wieder Falschinformationen zu hören. Die Aussagen reichen von: „Du hast überhaupt keinen Anspruch auf Sonderurlaub." Bis zu: „Dir stehen drei volle Tage Sonderurlaub für deinen Urlaub zu." Was stimmt denn nun? Wie sieht die Situation in Deutschland aus? Und wie in Bayern? Wir klären auf.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug?
Die schlechte Nachricht zuerst: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht für Arbeitnehmer keinen generellen Sonderurlaub für einen Umzug vor. Das heißt allerdings nicht, dass kein Anspruch besteht. Tatsächlich ist Sonderurlaub im Zusammenhang mit einem Umzug durchaus möglich. Die Grundlage hierfür schafft § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter dem Schlagwort „Vorrübergehende Verhinderung".
Vereinfacht ausgedrückt heißt es hier, dass der Anspruch auf Vergütung bestehen bleibt, wenn der Arbeitnehmer eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" und „ohne sein Verschulden" nicht arbeiten kann. Ein Umzug kann eine solche Ausnahmesituation darstellen. Allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
Unter diesen 2 Voraussetzungen können Sie Sonderurlaub in Anspruch nehmen
Damit Ihnen ein (gesetzliches) Recht auf Sonderurlaub zusteht, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus § 616 BGB ergeben.
- Beruflicher Umzug: Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub. Dass ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie die Abteilungsleitung in einer anderen Stadt übernehmen.
- Notwendigkeit des Umzugs: Um Sonderurlaub für einen beruflichen Umzug zu bekommen, muss dieser wirklich notwendig sein. Wechseln Sie beispielsweise nur in den Standort in einem anderen Stadtviertel oder in der Nachbarstadt, begründet das keinen Umzug während der Arbeitszeit. In dem Fall besteht daher auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.
Rein private Umzüge sind von dieser Regelung ausgenommen. Zumindest, wenn keine dringende Ausnahmesituation vorliegt (z.B. ein unverschuldeter Wohnungsbrand).
Diese gesetzliche Regelung gilt für ganz Deutschland – und damit auch für Bayern. Zusätzlich gesetzliche Regelungen, die nur für Bayern gelten, gibt es keine.
Sonderurlaub für den Umzug: Wieviel Tage sind möglich?
Ist ein Umzug aus beruflichen Gründen notwendig, haben Sie als angestellter Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf 1 freien Tag Sonderurlaub. In Ausnahmefällen – etwa, wenn Sie in eine weit entfernte Stadt oder sogar ins Ausland ziehen müssen – können auch mehr Tage möglich sein.
Als Beamter des Bundes stehen Ihnen gesetzlich sogar „zwei Arbeitstage für eine Wohnortwechsel aus dienstlichem Anlass" zu. Nachzulesen ist das in § 19 – Sonderurlaubsverordnung (SUrlV).
Gut zu wissen: In den Tarif- oder Arbeitsverträgen ist der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug oft klar geregelt. Hier können Sie einsehen, wie viele Tage Ihnen zustehen.
Frei wegen privatem Umzug? Ein Blick in den Vertrag hilft weiter
Gesetzlich mag Ihnen kein Sonderurlaub zustehen, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen. Aus Ihrem individuellen Vertrag kann aber durchaus ein Recht auf Sonderurlaub hervorgehen. Informationen hierzu finden Sie in:
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
Gerade in Unternehmen und Branchen mit starker Gewerkschaft ist ein vertraglich geregelter Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug nicht ungewöhnlich.
Sie ziehen aus privaten Gründen um und Ihr Vertrag sieht keinen Sonderurlaub vor? Auch dann können Sie noch auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers hoffen – und um einen Tag Sonderurlaub bitten. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Option, regulär Urlaub einzureichen oder Überstunden abzufeiern. So oder so sollten Sie Ihren (Sonder-)Urlaub rechtzeitig (mindestens zwei bis drei Wochen im Voraus) ankündigen.
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