Viele Leistungen der Pflegekasse sind allgemein bekannt – so etwa das Pflegegeld. Dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad bei einem Umzug ebenfalls Anspruch auf einen Zuschuss haben, wissen dagegen die wenigsten. Dabei lohnt sich die Antragstellung sehr. Denn die Pflegekasse bezuschusst Umzugskosten mit bis zu 4.180 Euro! Wir zeigen Ihnen, was genau bezuschusst wird und in welchen Fällen Sie Anspruch auf die entsprechende Leistung der Pflegekasse haben.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
- Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Umzugskosten.
- Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Pflegegrad.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 4.180 Euro pro Person.
- Der Zuschuss sollte vor dem Umzug beantragt werden.
Bis zu welchem Betrag werden Umzugskosten von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse bezuschusst einen Umzug bis zu 4.180 Euro. Der Betrag gilt pro Person. Ziehen mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushalts um, erhöht sich die Summe. Ein Ehepaar mit Pflegegrad hat entsprechend Anspruch auf 8.360 Euro. Zieht eine vierköpfige Senioren-WG um, steigt der maximale Zuschuss sogar auf 16.720 Euro.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen eines Pflegegrads. Welcher Pflegegrad ist dabei irrelevant. Die Höhe des maximalen Zuschusses bleibt gleich – egal, ob es sich um Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 handelt. Das ist auch nur sinnvoll, denn an den Kosten für den reinen Umzug ändert sich durch den Pflegegrad nichts. Die Umzugskosten bei Pflegegrad 3 unterscheiden sich kaum von den Umzugskosten bei Pflegegrad 2 oder 1.
Was wird bezuschusst?
Der Zuschuss wird gewährt, wenn ein Umzug dabei hilft, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wieder herzustellen oder zu erhalten. Auch wenn der Aufwand für die häusliche Pflege durch einen Umzug verringert oder die Pflege selbst erleichtert bzw. erst ermöglicht wird, gewährt die Pflegekasse den Zuschuss zu den Umzugskosten. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“. Konkret werden beispielsweise folgende Umzüge bezuschusst:
- Umzug in die Nähe eines (pflegenden) Angehörigen
- Umzug ins betreute Wohnen
- Umzug in eine barrierefreie/barrierearme Wohnung
- Umzug in eine Demenz-WG
- Umzug vom Obergeschoss ins Erdgeschoss
Kann der Zuschuss auch nachträglich beantragt werden?
Prinzipiell können Sie den Zuschuss auch nach abgeschlossenem Umzug noch beantragen. Der Prozess ist in diesem Fall allerdings deutlich komplizierter. Unter anderem muss in dem Fall die Dringlichkeit des Umzugs begründet werden. Eine gute Argumentation ist essenziell, um den Zuschuss nachträglich bewilligt zu bekommen. Nach Möglichkeit sollten Sie den Zuschuss daher immer vor dem Umzug beantragen.
NOX Logistik unterstützt Sie bei der Antragstellung
Unser Team unterstützt Sie sehr gerne bei der Antragstellung. In den letzten 10 Jahren durften wir bereits zahlreiche Pflege- und Seniorenumzüge durchführen. Mit unserer Hilfe haben unsere Kunden dabei stets den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro bewilligt bekommen.
Gut zu wissen: Haben Sie eine Bestätigung, dass die Kosten Ihres Umzugs übernommen werden, müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Es genügt, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, sodass das Geld von der Pflegekasse auf unser Konto überwiesen werden kann. Sollte der maximale Zuschuss nicht ausgeschöpft werden, bieten wir Ihnen gerne Zusatzleistungen wie Einpackservice oder Wandmontagen an, sodass Sie von der vollen Förderung profitieren können.