Sie haben eine schwere Behinderung und wollen ins Erdgeschoss oder in eine barrierefreie Wohnung ziehen? Oder in die Nähe eines Angehörigen? Dann haben Sie gute Chancen auf einen Zuschuss von der Pflegekasse – zumindest, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Es winken bis zu 4.180 Euro finanzielle Unterstützung! Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Sie von dem Zuschuss profitieren können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Schwerbehinderung allein garantiert noch keinen Zuschuss.
- Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro der Umzugskosten.
- Für die Kostenübernahme muss ein Antrag gestellt werden.
- Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können Umzugskosten unter Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.
Zuschuss hängt vom Pflegegrad ab
Knapp 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer schweren Behinderung. Bei einem Umzug haben trotzdem nicht alle Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse. Denn letzterer hängt nicht vom festgestellten Behinderungsgrad, sondern vom Pflegegrad ab! Bereits ab einem Pflegegrad von 1 werden die Umzugskosten von der Pflegekasse bezuschusst. Und zwar mit einem Betrag von bis zu 4.180 Euro. Gut zu wissen: Ein höherer Pflegegrad führt nicht zu einem höheren Zuschuss.
Das wird bezuschusst
Bewilligt wird ein Zuschuss nur dann, wenn der Umzug Schwerbehinderten mit Pflegegrad dabei hilft, selbstständiger zu werden oder ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Auch wenn im Zuge eines Umzugs die häusliche Pflege erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht wird, gibt es Geld von der Pflegekasse. Typische Umzüge, die bezuschusst werden:
- Umzug in eine barrierefreie/barrierearme Wohnung
- Umzug ins Erdgeschoss
- Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
- Umzug ins betreute Wohnen
Ist ein Zuschuss für einen Umzug von Schwerbehinderten ohne Pflegegrad möglich?
Ohne Pflegegrad ist für Schwerbehinderte kein Zuschuss von der Pflegekasse möglich. Womöglich stehen aber andere finanzielle Förderungen zur Verfügung. Ist die Behinderung in Folge einer Berufstätigkeit entstanden, könnten beispielsweise Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.
Umzug als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen
Liegt kein Pflegegrad vor, können Sie die entstandenen Umzugskosten unter Umständen steuerlich geltend machen – als „außergewöhnliche Belastungen“. Das ist in der Regel bei vorliegender Behinderung und einem medizinisch notwendigen Umzug der Fall. Nach oben hin können die Umzugskosten dabei in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Finanziell profitieren Sie allerdings nur, wenn Sie auch Einkommensteuer zahlen müssen.
NOX Logistik unterstützt Sie beim Umzug – und bei der Antragstellung
Wir von NOX Logistik führen seit über 10 Jahren Umzüge von schwerbehinderten Personen mit und ohne Pflegegrad durch. Liegt bei Ihnen ein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung für einen Zuschuss. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch dabei, Widerspruch einzulegen.