Egal, ob aus privaten oder beruflichen Gründen: Ein Umzug ist schon teuer genug. Lassen sich dann wenigstens die Kosten steuerlich absetzen? Die kurze Antwort: Ja. Welche Kostenpunkte Sie im Detail und bis zu welchem Betrag steuerlich absetzen können, hängt allerdings maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Privatumzug oder einen beruflichen Umzug handelt. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Umzug steuerlich abzusetzen.
Sie ziehen aus privaten Gründen um
Sei es, weil sie in die erste gemeinsame Wohnung mit Ihrem Partner ziehen wollen. Weil es – jetzt wo die Kinder größer werden – in der 2-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum einfach zu eng wird. Oder weil Sie sich nach dem Auszug der mittlerweile erwachsenen Kinder wieder verkleinern möchten. Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, fallen Kosten an. Gerade, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen.
Die gute Nachricht: Die Kosten für eine solche Umzugsfirma können Sie steuerlich geltend machen. In der Regel als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung" (siehe § 35a Abs. 2 des EStG). Immerhin für 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben (maximal 4.000) Euro ist dann eine Steuerermäßigung möglich.
Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen oder in Folge einer Naturkatastrophe (z.B. Brand oder Hochwasser) umziehen, können Sie private Umzugskosten auch als „außergewöhnliche Belastung" abziehen. Allerdings müssen die Kosten dafür zunächst den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, der abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ist.
Privaten Umzug steuerlich absetzen ohne Belege?
Um die Kosten für Ihre Dienstleister steuerlich absetzen zu können, ist eine Rechnung zwingend erforderlich. Ohne Beleg können Sie die Kosten für die Spedition auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Wichtig zu wissen: Neben der Rechnung ist auch eine unbare Zahlung (z.B. Überweisung) Voraussetzung für eine Absetzbarkeit. Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen zusammenarbeiten, sollten Sie daher auf letzterem bestehen – auch, wenn vor Ort eine Barzahlung gefordert wird.
Entscheiden Sie sich bei Ihrem Umzug in oder rund um München für NOX Logistik erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung – und müssen nicht in bar zahlen.
Sie ziehen aus beruflichen Gründen um
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, haben Sie deutlich mehr Möglichkeiten, Ihren Umzug von der Steuer abzusetzen. Dann nämlich können Sie weite Teile der anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen. Damit das möglich ist, muss der Umzug allerdings eindeutig beruflicher Natur sein.
In diesen Fällen können Sie Werbungskosten geltend machen
Als Werbungskosten können Sie Ihren Umzug nur dann geltend machen, wenn das Finanzamt diesen als beruflich veranlasst anerkennt. Das ist bei folgenden Szenarien der Fall:
- Ihr Arbeitsweg verkürzt sich. Dabei kommt es nicht auf die Distanz zur Arbeitsstelle, sondern auf die eingesparte Zeit an. Es gilt: Wenn sich Ihr Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens 1 Stunde verkürzt, ist eine berufliche Veranlassung gegeben. Das bedeutet: Auch wenn Sie innerhalb einer Metropole (sei es München, Hamburg oder Berlin) umziehen und dabei für Hin- und Rückweg jeweils 30 Minuten Zeit einsparen, ist der Umzug beruflich veranlasst. Die privaten Begleitumstände (z.B. Wohnraumvergrößerung in Folge von Familienzuwachs) rücken dabei in den Hintergrund.
- Sie treten eine neue Arbeitsstelle an. Dabei ist es egal, ob Sie einen neuen Job erstmalig antreten oder an einen Standort in einer anderen Stadt versetzt werden. Auch ein Firmenumzug kann einen beruflichen Umzug erforderlich machen.
- Der Umzug liegt im Interesse Ihres Arbeitgebers. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie in eine Dienstwohnung ziehen bzw. diese nach dem Ausscheiden aus dem Job wieder verlassen müssen.
Darüber hinaus kann es in Einzelfällen möglich sein, Werbungskosten in Folge verbesserter Arbeitsbedingungen durch einen Umzug geltend zu machen.
Diese Kosten sind absetzbar
Zu den abzugsfähigen Kosten, die Sie in Ihrer Steuerklärung angeben können, gehören:
- Kosten für ein Umzugsunternehmen, das den Transport des Hausrats übernimmt
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen (30 Cent pro gefahrenem Kilometer bzw. das günstigste ÖPNV-Ticket)
- Maklerprovisionen für Ihre neue Wohnung (nur bei Mietobjekten)
- doppelte Mieten (bis zu einem Zeitraum von maximal 6 Monaten)
- eventuell anfallende Reparaturen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen (Transportschäden)
Darüber hinaus können sonstige Umzugskosten einfach über einen zusätzlichen Pauschalbetrag abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Ummeldungen, Lampeninstallation, Renovierung und Schönheitsreparaturen der alten Wohnung sowie ein professioneller Kücheneinbau. Die Höhe der Pauschale wird immer mal wieder angepasst. Stand Juni 2025 liegt der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei 964 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (Kinder, Ehe-/Lebenspartner) können 643 Euro zusätzlich veranschlagt werden.